Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des
zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler zu Stande
kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages
(Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen
diese aus. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Reiseveranstalter finden ebenfalls Anwendung.
1 Vertragsschluss
1.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich,
schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem
Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns
verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über
Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu
Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten
Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so
bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres
Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung
stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2 Bei der Vermittlung von
Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne
des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt
sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen
Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen,
Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter,
Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft
(Leistungsträger).
2 Vertragspflichten des Reisevermittlers
2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht
besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten
Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder
Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend
dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der
zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der
Reiseunterlagen.
2.2 Wir sind berechtigt, von Ihren
Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon
ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies
gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von
der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu
erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche
Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten
Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und
Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der
vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information
an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen
Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer
entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir
nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der
angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
2.5 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die
Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen
bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger
dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese
dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft
wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom
Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über
die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten
Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite
http://www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den
Fluggast abrufbar; sie können auf Ihr Verlangen auch im
Reisebüro eingesehen werden.
3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch
die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-,
Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen
zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung
von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.
3.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder
Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns
bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis
erforderlich machen und die entsprechenden Informationen
(insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den Ihnen
vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter
enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach der vorstehenden
Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne
besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre
Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine
persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits
beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von
geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen,
branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von
Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder
Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle
Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch
dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer
eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden
Informationsstellen verweisen.
3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften,
gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich
gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre
Mitreisenden.
3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen
werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder
Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten,
Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen
von Reiseversicherungen besteht nicht.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für
die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne
besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im
Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne
besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden
Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für
Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen
verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung
fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den
Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa
und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es
sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten
Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder
mit verursacht worden sind.
4 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich
vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die
Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils
genannten Leistungsträger, die Ihnen im Rahmen des
Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Sie können
bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei
Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom
Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu
nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden
erklären, um unmittelbar den Vertrag über die
Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und
Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der
zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen
Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum
Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage,
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv)
Personenverkehr).
5 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins
einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir
ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig.
Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung
und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der
Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.
5.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder
Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe
Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung
zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte
erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für
unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere
Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im
Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat
ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders
vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen
Entgelte die auf unserer Internetseite oder aufgrund sonstiger
Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.
5.3 Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung,
eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer
Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In
diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger
geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene
Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.
5.4 Als einbuchende Agentur werden wir vom
Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten
Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum
Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger
verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich
oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese
Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des
Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu
entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch
nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach
den Bedingungen des Leistungsträgers.
5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine
Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die
gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für
inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar
– die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.
6 Aufwendungsersatz
6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen
entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der
vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese
entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei
Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB
erhoben.
6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht
verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden
Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder
teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen
der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des
Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich
halten.
6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise-
oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie
bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen
(Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von Ihnen
einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen
Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen
nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des
betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet,
Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen
Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt
Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu
führen, dass keine oder ein wesentliche geringerer Schaden als
die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden
ist.
6.4 Preisänderungen des Leistungsträgers
unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt,
eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an
Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen
seitens der Leistungsträger belastet werden.
6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe
vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne
ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen
Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen. 6.6
Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche
gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere
aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder
Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der
Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit
wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte
Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mit
verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für
die geltend gemachten Gegenansprüche haften.
7 Vergütung des Reisevermittlers
7.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen
eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies
vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch
durch die in unseren Geschäftsräumen ausliegenden Liste der
Serviceentgelte und einem entsprechenden mündlichen oder
schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
7.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung
und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen
(Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt
erheben. Ziffer 7.1 gilt entsprechend.
8 Reiseunterlagen
8.1 Sie haben die Pflicht, Vertrags- und
Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen
von diesem zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere
Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa,
Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf
Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu
überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare
Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige
Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie
dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz
nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz
ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung
unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten
Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu
vertreten haben.
8.2 In der Regel werden Ihnen die
Reiseunterlagen im Geschäftslokal unseres Reisebüros oder direkt
auf dem Postweg zugeleitet. Sollten Sie einen Versand der
Reiseunterlagen auf dem Postweg oder per Kuriedienst wünschen,
haben Sie alle hieraus entstehenden Kosten sowie das
Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden
die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen
hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder
Hinterlegungskosten sind von Ihnen zu tragen. Sollten Ihnen,
außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht
spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung
stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige
ServiceCenter oder Reisebüro.
9 Reklamationen
9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus
dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche
Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend
gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten
Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich
unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und
Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere
die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder
Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme
und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder
Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch
aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen,
fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen
Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für
den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine
Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben.
9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es
uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem
vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B.
insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen
und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und
Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei
Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite
http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu
Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung,
Passgier- und Gepäckschäden.
10 Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche
Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen
übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von
Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu
vermittelnden Leistungsträgern.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler
bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel
der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die
Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung
entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer
Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der
Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2
BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in
eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits
aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten
bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4 Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht
unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus
dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit betroffen sind.
10.5 Sofern Sie besondere Wünsche (z.B.
Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der
Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt unser
Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und
übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine
an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche
Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder
verändert wird.
11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer
Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs
und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche
ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
11.2 Ihre Ansprüche aus dem
Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung
von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in
einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruch begründenden
Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf
einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits.
12 Datenschutz
12.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert,
verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit
dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
12.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich,
telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle
Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit
nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen
nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch
machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen.
Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen,
unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten
Anschrift.
13 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als
Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als
Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich der Ort
des Firmensitzes (Lörrach).
13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen
Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des
Reisevermittlers als vereinbart.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller
sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Reisevermittler:
Reisebüro
Seilnacht GmbH
79539
Lörrach, Basler Str. 160
(Firmensitz)
Geschäftsführer:
Michael
Seilnacht (Sprecher),
Klaus
Seilnacht
HRB 412162
Lörrach
Amtsgericht
Freiburg
Stand: Mai 2011
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Allgemeinen Reisevermittlungsbedinungen (pdf)
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